DBL Whitepaper Schutzkleidung 2026

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RECHTLICHE FRAGEN ZUR: Schutzkleidung

>> Bevor ich mich mit der Auswahl von Kleidung für mein Team befasse – wann ist PSA erforderlich? Persönliche Schutzausrüstung ist immer dann erforderlich, wenn Mitar- beiter bei ihrer Tätigkeit Gefährdun- gen für Sicherheit oder Gesundheit ausgesetzt sind, die sich nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen allein vermeiden lassen. Die Grundlage bildet die Gefährdungs- beurteilung*, zu der jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Sie analysiert die konkreten Risiken am Arbeitsplatz – etwa durch Hitze, Flammen, Chemi- kalien, elektrische Gefahren, mechani- sche Einwirkungen oder den Aufenthalt in verkehrsnahen Bereichen – und legt fest, ob und welche PSA notwendig ist. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass keine PSA erforderlich ist, kann normale Workwear eingesetzt werden. >> Falls PSA notwendig ist – für was tragen Entscheider die Verantwortung? Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Risiken bestehen, die nur durch das Tragen von Schutzkleidung wirk- sam reduziert werden können, ist diese verpflichtend einzusetzen. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Verant- wortung für: > die geeignete Auswahl der PSA, > die Bereitstellung für die Mitarbeiter, > den dauerhaft normgerechten Zustand, > sowie Pflege, Instandhaltung und Austausch. WICHTIG: PSA ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil der gesetzlichen Fürsor­ gepflicht des Arbeitgebers. Sie ergänzt technische und organisatorische Schutz- maßnahmen – ersetzt diese aber nicht. Rechtsgrundlagen u. a.: Arbeitsschutzge- setz (ArbSchG §§ 3, 5), PSA-Benutzungs- verordnung (PSA-BV § 2), DGUV Vor- schrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

>> Wer entscheidet, welche PSA einge- setzt wird – und welche Rolle spielt dabei die Beratung? Die Entscheidung darüber, welche Per- sönliche Schutzausrüstung eingesetzt wird, liegt grundsätzlich beim Arbeit- geber. Grundlage ist die erwähnte Gefährdungsbeurteilung. Sie definiert Art und Umfang der Risiken und damit die erforderlichen Schutzfunktionen der PSA. Auf Grundlage dieser Gefähr- dungsbeurteilung beraten Mietdienst- leister wie die DBL und unterstützen die Unternehmen dabei, praxisgerech- te, normkonforme Bekleidungslösun- gen zu finden und umzusetzen.

*§ 5 ArbSchG – Gefährdungs­ beurteilung

Der Arbeitgeber hat durch eine Gefährdungsbeurtei- lung zu ermitteln, „welche Maßnahmen des Arbeits- schutzes erforderlich sind.

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Whitepaper – Schutzkleidung im DBL Mietservice

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