>> Rechtliche Fragen zur Schutzkleidung
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RECHTLICHE FRAGEN ZUR: Schutzkleidung
zeit in einem funktionsfähigen und normkonformen Zustand zu halten. Reparaturen dürfen die zertifizierte Schutzwirkung der PSA nicht beein- trächtigen.* Grundsätzlich gilt: Schutz- kleidung darf nur fachgerecht repariert werden. Reparaturen durch Mitarbeiter oder externe, nicht qualifizierte Stellen sind unzulässig, es dürfen ausschließ- lich Originalmaterialien (z. B. Garn, Reflexmaterial, Reißverschlüsse) und freigegebene Reparaturverfahren ver- wendet werden.
>> Wer ist für die Pflege von PSA verantwortlich? Für die Pflege von Persönlicher Schutz ausrüstung (PSA) ist ausschließlich der Arbeitgeber verantwortlich. Das ist gesetzlich eindeutig geregelt. Die Verantwortung umfasst nicht nur die Bereitstellung der PSA, sondern auch deren ordnungsgemäße Pflege, Instandhaltung, Prüfung und den rechtzeitigen Austausch.* Die DBL unterstützt Unternehmen nicht nur mit der Ausstattung, sondern mit der regelmäßigen, PSA-zertifizier- ten Pflege und gewährleistet so den langfristigen, dokumentierten Erhalt der normierten Schutzfunktion. Rechtsgrundlagen u. a.: PSA-Be- nutzungsverordnung (PSA-BV § 2), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3, 5), DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
>> Wie unterstützt die DBL bei der Pflege – was gewährleistet sie? Die DBL gewährleistet mit PSA-zerti- fizierten Waschprozessen und Quali- tätskontrollen die langfristige Norm- konformität aller Kleidungsteile. Die regionalen Partner des DBL Verbunds arbeiten auf Basis eines umfassenden Qualitätsmanagements einschließlich ISO-9001-Zertifizierung. So wird sichergestellt, dass gesetzliche Anfor- derungen und Normen dauerhaft ein- gehalten werden. Die dokumentierten Wasch- und Bearbeitungsprozesse schaffen für Unternehmen Transparenz und Rechtssicherheit. >> Was ist mit der Reparatur von PSA – wer ist hier verantwortlich? Für die Reparatur von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist ebenfalls der Arbeitgeber verantwortlich. Das ergibt sich aus der Pflicht, PSA jeder-
>> Wie unterstützt die DBL bei der Reparatur von Schtzkleidung – was gewährleistet sie?
Im Mietservice werden Reparaturen nach festgelegten Näh- und Repara- turkatalogen sowie durch geschultes Fachpersonal und unter Berücksich- tigung der Herstellervorgaben durch- geführt. Dabei werden ausschließlich Originalmaterialien verwendet. So bleibt die Schutzkleidung auch nach der Reparatur normgerecht einsetzbar. Auch erfolgt eine regelmäßige Über- prüfung der Einsatz- und Waschzyklen; nach Erreichen definierter Standzeiten werden Artikel automatisch ausge- tauscht.
*PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV § 2), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3, 5), DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Whitepaper – Schutzkleidung im DBL Mietservice
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