DBL Normenprospekt

Persönliche Schutzausrüstung und normgerechte Arbeitskleidung wird im DBL Mietservice sicher aufbereitet. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Normen im Arbeitsschutz und was Arbeitgeber bei PSA beachten müssen. Wir bieten PSA für unterschiedliche Einsatzzwecke und beraten bei der Ausstattung Ihres Betriebs mit persönlicher Schutzausrüstung.

Normenprospekt Alles zu Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung

KLARE GESETZLICHE VORGABEN – IHRE VERANTWORTUNG Die Übereinstimmung der Schutzkleidung mit der Norm muss dauerhaft gewährleistet sein – auch nach mehrmaligem Tragen und häufigen Wäschen. Hier kann es sich für Ihren Betrieb durchaus lohnen, das Thema an uns als professionelle Dienstleister auszulagern. Denn die Wäsche, Reparatur und Kontrolle sollte nur in speziellen, für PSA zertifizierten Aufbereitungsprozessen vorgenommen werden. Alle unsere regionalen Partner stellen dies durch ihre Zertifizierung nach ISO 9001:2015 sicher. So garantieren wir Ihnen einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard. Und dauerhaft schützende Kleidung für Ihre Mitarbeiter. Normkonform und bequem – noch mehr Sicherheit für Ihr Team.

EN 340 Grundlage

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Normenübersicht

Persönliche Schutzausrüstung

Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung.

EN 340 ist eine Referenznorm, welche allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung festlegt. Sie wird häufig in Kombination mit einer spezifischen Norm angewendet. Zu den allgemeinen Anforderungen zählen: Gesundheit, Unschädlich- keit, Ausführung, Tragekomfort, Piktogramme, Leistungsstufen, Ergo- nomie, Alterung, Reinigung und Wäsche, Maßänderung durch Reini- gung und Wäsche, Größenbezeichnungen, Kennzeichnung, Einzelheiten zur Kennzeichnung und Information durch den Hersteller. Außerdem nimmt die Norm Bezug auf die Begriffe Gefährdung, Risiko und Schutz- kleidung. Für die genauen Definitionen siehe ISO 12100-1:2003. Gefährdung Eine Situation, die die Gesundheit des menschlichen Körpers beeinträchtigt oder schädigen kann. Risiko Kombination der Häufigkeit oder Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer definierten Gefährdung und ihrer Folgen. Für die vollständige Definition siehe DIN 14121. Schutzkleidung Kleidung, einschließlich Körperschützer, die die persönliche Kleidung bedeckt oder ersetzt und die Schutz gegen eine oder mehrere Gefähr- dungen bieten soll.

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Warnkleidung für mittlere Risikobereiche.

Bekleidung, die gemäß der DIN EN 17353 zerti- fiziert worden ist, sorgt dafür, dass der Träger eine erhöhte Sichtbarkeit hat. In diesem Aspekt ähnelt sie der EN ISO 20471 – Warnschutz. Ent- scheidender Unterschied ist, dass nach DIN EN 17353 zertifizierte Kleidung für den Einsatz in Situationen mit mittlerem Risiko gedacht ist. Die EN ISO 20471 gilt hingegen als hochsichtbare Ausstattung in Situationen mit hohem Risiko. Produktypen DIN EN 17353: >> Typ A – bietet nur bei Tageslicht Schutz. Diese Artikel enthalten einen Mindestanteil an fluoreszierendem Material. >> Typ B – bietet Schutz am Abend und in der Nacht. Diese Artikel müssen z.B. entweder locker sitzende Reflexstreifen oder abnehm- bare oder befestigte Reflexstreifen an den Beinen oder Ärmeln von langärmeligen Klei- dungsstücken haben. >> Typ AB – bietet Schutz bei Tageslicht, in der Dämmerung und bei Nacht. Diese Artikel müssen sowohl fluoreszierende als auch reflektierende Materialien oder Materialien mit beiden Eigenschaften enthalten, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Im Vergleich zu der nach EN ISO 20471 zerti- fizierten Hi-Vis-Arbeitskleidung gibt es bei der Kleidung mit EN 17353-Zertifizierung mehr Möglichkeiten für die Verwendung von fluo- reszierenden Farben beim Design: Gelb-Grün, Gelb, Gelb-Orange, Orange, Orange-Rot, Rot, Pink.

EN 17353 Warnschutz

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Hochsichtbare Warnschutzkleidung.

Diese Norm legt die Anforderungen für hochsichtbare Warnschutzkleidung fest. Sie soll sicherstellen, dass der Träger dieser Bekleidung in Situationen mit hohem Risiko bei allen Lichtverhältnissen auffällig sicht- bar ist. Klassifizierung der Warnschutzkleidung: >>  Leistungsklasse 1 – geringes Risiko (Arbeiten neben vorbeifließendem Straßenverkehr mit <30 km/h) >>  Leistungsklasse 2 – mittleres Risiko (Arbeiten neben vorbeifließendem Straßenverkehr mit <60 km/h) >>  Leistungsklasse 3 – hohes Risiko (Arbeiten neben vorbeifließendem Straßenverkehr mit >60 km/h) Die Klasseneinteilung erfolgt über die Flächen von Hintergrund- und retroreflek- tierendem Material. Als normkonforme Hintergrundfarben sind die Farben fluores- zierendes Gelb, fluoreszierendes Orange- Rot sowie fluoreszierendes Rot mit jeweils spezifischem Mindestleuchtdichtefaktor und definiertem Farbton festgelegt. Die Mindestfläche an sichtbarem Material darf nicht durch Logos, Beschriftungen, Eti- ketten usw. vermindert werden.

EN ISO 20471 Warnschutz

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Kleidungsstücke zum Schutz gegen solare UV-Strahlung. Diese Norm definiert die Anforderungen an Kleidungsstücke, die vor ultravioletter Strah- lung der Sonne schützen sollen. Kleidung nach EN 13758-2 reduziert die Be- lastung der bedeckten Hautbereiche durch UVA- und UVB-Strahlung. Sie eignet sich insbesondere für Tätigkeiten im Freien, bei denen Beschäftigte über längere Zeit direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Eigenschaften der Schutzbekleidung: >> Schutz vor UVA- und UVB-Strahlung >> UV-Schutzfaktor, z.B. UPF 40+ >> Schutzwirkung für bedeckte Hautbereiche >> Kennzeichnung nach EN 13758-2 Der UV-Schutzfaktor, kurz UPF, gibt an, wie stark ein Textil ultraviolette Strahlung redu- ziert. Für Kleidung nach EN 13758-2 ist ein UV-Schutzfaktor von mindestens 40 erfor- derlich. Die Schutzwirkung kann durch Deh- nung, Nässe, Verschleiß oder nicht bedeckte Hautbereiche beeinflusst werden.

EN 13758-2 UV-Schutz

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Regenschutz-Kleidung.

Diese Norm definiert die Anforderungen an Kleidung zum Schutz gegen Niederschlag (Regen und Schnee), Nebel und Feuchtigkeit vom Boden, eingeteilt in die Klassen 1–3. Der Wetterschutz soll während des ganzen Jahres Schutz vor Wind, Niederschlag und Nässe bieten. Die zu prüfenden Eigenschaften sind: >> Wasserdampfdurchgangswiderstand >> Wasserdurchgangswiderstand Hier beschreibt die Wassersäule, ab wie viel Druck ein Material Wasser durchlässt. Je höher der Wert, desto besser. Wassersäule: >> ab 1.500 mm = wasserdicht beim Stehen >> ab 5.000 mm = wasserdicht beim Sitzen >> ab 14.000 mm = wasserdicht beim Knien Neben dem Piktogramm des Regenschirms sind die Prüfnormen sowie die Leistungs- stufen für Wasserdurchgangswiderstand und Wasserdampfdurchgangswiderstand anzu- geben.

EN 343 Regenschutz

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Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte.

Diese Norm definiert die Anforderungen an Kleidung zum Schutz gegen Kälte bei Temperaturen unterhalb von minus 5° C .

Eigenschaften der Schutzbekleidung: >> thermische Isolation >> Luftdurchlässigkeit >> Wasserdampfdurchgangswiderstand Dabei sind die Wärmeisolation des Klei- dungssystems oder des Kleidungsstücks und die Luftdurchlässigkeit die zu prüfenden und auf dem Etikett anzugebenden unentbehr- lichen Eigenschaften.

EN 342 Kälteschutz

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Kleidungsstücke zum Schutz gegen kühle Umgebungen.

Diese Norm definiert die Anforderungen an Kleidungsstücke zum Schutz gegen kühle Umgebungen über ca. minus 5° C. Kleidung nach EN 14058 soll die Auswir- kungen von niedrigen Lufttemperaturen, Luftfeuchtigkeit und Wind minimieren. Der Schutzgrad ist abhängig von der körperlichen Aktivität, der sonstig verwendeten Kleidung sowie den herrschenden Umgebungsbedin- gungen. Eigenschaften der Schutzbekleidung: >> Wärmedurchgangswiderstand >> Luftdurchlässigkeit >> thermische Isolation >> Wasserdurchgangswiderstand >> Wasserdampfdurchgangswiderstand Dabei sind der Wärmedurchgangswiderstand und die Luftdurchlässigkeit verpflichtend zu prüfen und auf dem Etikett anzugeben. Weitere Eigenschaften können je nach Klei- dungsstück geprüft und mit entsprechenden Leistungsstufen gekennzeichnet werden.

EN 14058 Kälteschutz

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Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren.

Diese Kleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer (Schweißspritzer), gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen, gegen Strahlungswärme aus dem Lichtbogen und bietet in begrenztem Maße elektrische Isolation. Die Norm legt zwei Klassen mit spezifischen Leistungsanforderungen fest: >> Klasse 1 (manuelle Schweißtechniken mit geringer Bildung von Schweißspritzern und Metalltropfen) – schützt bei weniger riskanten Schweißarbeiten >> Klasse 2 (manuelle Schweißtechniken mit erheblicher Bildung von Schweiß- spritzern und Metalltropfen) – schützt bei Schweißarbeiten in engen Räumen, Überkopfschweißen oder bei Arbeiten in vergleichbaren Zwangshaltungen Schweißerkleidung muss Ober-, Unter- körper, Hals, Arme und Beine vollständig bedecken. Schweißerschutzkleidung muss so ausgeführt sein, dass keine elektrisch leiten- de Verbindung zwischen Innen- und Außen- seite besteht.

EN ISO 11611 Schweisserschutz

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Kleidung zum Schutz gegen Hitze.

Diese Norm regelt den Einsatz von Kleidung bei kurzzeitigem Kontakt mit Flammen. >> begrenzte Flammenausbreitung „A“

>> konvektive Hitze „B“ >> Strahlungswärme „C“ >> flüssige Aluminiumspritzer „D“ >> flüssige Eisenspritzer „E“ >> Kontaktwärme „F“

Bei kurzzeitigem Flammkontakt darf die Be- kleidung maximal 2 Sekunden nachbrennen.

Die Kleidung muss Ober-, Unterkörper, Hals, Arme und Beine vollständig bedecken. Die Kleidung entspricht je nach Leistungsstufe Kategorie II oder III und muss mit dem CE- Zeichen, der Jahreszahl und der Kennnum- mer des Prüfinstituts gekennzeichnet sein.

EN ISO 11612 Hitzeschutz

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Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens. Störlichtbogen-Schutzkleidung ist einsetz- bar bei Arbeiten im Niederspannungsbereich z. B. an Hausanschlusskästen, Ortsnetzstatio- nen oder vergleichbaren Energieversorgungs- anlagen. Die Prüfungen von Material und Kleidung erfolgen dabei entweder nach IEC 61482-1-1 (Bestimmung des ATPV-Wertes, USA) oder nach IEC 61482-1-2 („Box-Test“, Europa). Box-Test-Verfahren (IEC 61482-1-2): >>  Erzeugung eines gerichteten Lichtbogens unter konstanten Prüfbedingungen in einem Niederspannungsstromkreis >>  Prüfung entscheidet, ob Anforderungen der Schutzklasse APC 1 (4 kA/500 ms) oder der Schutzklasse APC 2 (7 kA/500 ms) erfüllt werden Die Kleidung muss Ober-, Unterkörper, Hals, Arme und Beine vollständig bedecken, ist allerdings keine elektrisch isolierende Schutzbekleidung. D.h. der Schutz gegen eine elektrische Körperdurchströmung liegt nicht vor.

IEC 61482-2 Störlichtbogenschutz

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Schutzkleidung gegen elektrostatische Entladungen/Antistatik- Kleidung. Die Normengruppe 1149-1 bis -5 legt für elektrostatisch ableitfähige Kleidung detail- lierte Prüfverfahren und Anforderungen fest. Bei der mit der Norm 1149 gekennzeichneten Kleidung handelt es sich allerdings nicht immer gleichzeitig auch um PSA. Elektro- statisch ableitfähige Schutzkleidung muss mit EN 340 übereinstimmen und volle Bewe- gungsfreiheit im vollständig geschlossenen Zustand ermöglichen. Die Kleidung nach EN 1149 schützt sowohl den Träger und die Pro- dukte als auch die Arbeitsumgebung vor den Folgen elektrostatischer Aufladung. Elektrostatisch wirksame Kleidung muss ge- schlossen getragen werden und sollte nicht ableitfähige Unterkleidung während des Ge- brauchs dauerhaft bedecken. Gleichzeitig ist für ordnungsgemäße Erdung am Arbeitsplatz zu sorgen.

EN 1149 Antistatik

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Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien.

Chemikalienschutzkleidung mit einge­ schränkter Schutzwirkung ist für die Verwen- dung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffenden Spritzern geeignet. Der Chemieschutzanzug (Typ 6) bietet den geringsten Schutz gegen Chemikalien und ist für Situationen vorgesehen, in denen die Gefahren als gering eingeschätzt werden und eine vollständige Barriere gegen Flüssig- keiten nicht erforderlich ist. Der Anwender muss zudem ausreichend Zeit haben, die Be- kleidung im Falle einer Kontamination kurz- fristig zu wechseln. Ein Weiterarbeiten in der kontaminierten Bekleidung ist nicht zulässig. Chemikalienanzüge (Typ 6) bedecken und schützen mindestens den Rumpf und die Lenden. Diese Norm wird ergänzt durch die Normen DIN EN 530:2010, EN 14325:2004, EN 23758, EN ISO 13935-2 sowie EN ISO 17491-4.

EN 13034 Chemikalienschutz

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Schutzkleidung für Berei- che, in denen das Risiko des Verfangens in beweg- lichen Teilen besteht. Diese Norm legt die Eigenschaften von Schutzkleidung fest, die das Risiko des Ver- fangens oder Einziehens durch bewegliche Teile minimiert, wenn der Träger an oder in der Nähe von Maschinen mit gefährlichen Bewegungen arbeitet. Die Kleidung muss eng sitzen, richtig ge- schlossen und mit Verschlüssen versehen sein, die nicht nach außen offen endend aus- geführt sind. Die Verschlusselemente müs- sen verdeckt angebracht sein. Falten, die durch Verschlusselemente her- vorgerufen werden, und Säume müssen zur Innenseite umgeschlagen bzw. verdeckt lie- gen. Die vorgesehenen Verschlusselemente sollten im Notfall ein schnelles Ausziehen der Kleidung ermöglichen. Als Kleidung zu- gelassen sind Bundjacke, Latzhose, Overall mit und ohne Ärmel.

EN 510 Maschinenschutz

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Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung.

Diese Norm definiert die Anforderungen an Knieschutz, der bei Arbeiten in kniender Hal- tung eingesetzt wird. Knieschutz nach EN 14404 soll die Knie vor mechanischen Belastungen, Druck und mög- lichen Verletzungen durch harte oder unebe- ne Untergründe schützen. Bei Arbeitshosen mit Knietaschen handelt es sich in der Regel um Knieschutz des Typs 2: Das Kniepolster wird dabei in die dafür vorgesehene Knieta- sche eingesetzt. Eigenschaften des Knieschutzes: >> Schutz bei Arbeiten in kniender Haltung >> Schutz vor Druck und mechanischer Belastung >> Anforderungen an Maße und Schutzzone >> Anforderungen an Komfort und Ergonomie >> Prüfung des Durchstichwiderstands >> Einteilung nach Typ und Leistungsstufe >> Kennzeichnung nach EN 14404 Bei Arbeitshosen mit Knietaschen gilt der zertifizierte Schutz in der Regel nur in Kombination mit den dafür vorgesehenen Kniepolstern. Die Auswahl des geeigneten Knieschutzes richtet sich nach der Gefähr- dungsbeurteilung, dem Untergrund, der Arbeitsdauer und den jeweiligen Einsatz­ bedingungen.

EN 14404 Knieschutz

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Beinschutzkleidung für Arbeiten mit hand- geführten Kettensägen.

Diese Norm definiert die Anforderungen an Beinschutzkleidung, die das Risiko schwerer Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen reduziert. Kommt die laufende Sägekette unbeabsich- tigt mit der Kleidung in Kontakt, können spezielle Materiallagen die Kette abbremsen oder blockieren. Die Norm legt Anforderun- gen an Schutzwirkung, Ausführung, Ergono- mie und Kennzeichnung fest.

Schnittschutzklassen: >> Klasse 0: bis zu 16 m/s >> Klasse 1: bis zu 20 m/s >> Klasse 2: bis zu 24 m/s >> Klasse 3: bis zu 28 m/s

Schnittschutzform: >> Design A: Frontschutz >> Design B: Frontschutz im „Chap-Stil“ >> Design C: Rundumschutz Die geeignete Ausführung ist abhängig von der konkreten Arbeitsaufgabe, der Gefähr- dungsbeurteilung und den jeweiligen Ein- satzbedingungen.

EN ISO 11393-2 Schnittschutz

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Grundlagen

Persönliche Schutzausrüstung

Wir sorgen für mehr Sicherheit! Grundlagen für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung. Diese DGUV Regel erläutert die PSA-Benutzungsverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) hinsicht- lich der Benutzung von Schutzkleidung. Sie berücksichtigt die Vorschriften des Arbeits- schutzgesetzes (ArbSchG), die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV), sowie die 8. Produkt- sicherheitsverordnung (ProdSV) des Produkt- sicherheitsgesetzes (ProdSG). Die Regel findet Anwendung auf Auswahl und Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz ge- gen mechanische Einwirkungen, Erfasstwerden durch bewegte Teile, thermische Einwirkung, Nässe, Wind, Stäube, Gase, heiße Dämpfe, elektrische Energie, Flammen, Funken, feuer- flüssige Massen, chemische Stoffe, Mikroorga- nismen, Gefährdung durch den Fahrzeug-Ver- kehr (Warnschutzkleidung) und Kontamination mit radioaktiven Stoffen.

Pflichten für Sie als Arbeitgeber >>  Nach Arbeitsschutzgesetz liegt die umfas- sende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Der Bedarf für PSA ist anhand einer Risiko- und Gefährdungs- beurteilung zu ermitteln und entsprechend auszuwählen. >>  PSA muss den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. >>  Sichergestellt werden muss, dass die PSA den Anforderungen des Geräte- und Pro- duktsicherheitsgesetzes entspricht, indem die vom Arbeitgeber ausgewählte und beschaffte PSA mindestens mit einem CE- Kennzeichen (EG-Konformitätskennzeichen) gekennzeichnet ist, denn PSA darf nur mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die PSA wirksam und funk- tionstüchtig ist und der Träger der PSA diese bestimmungsgemäß einsetzt. >>  Es ist Sorge für die erforderlichen Maßnah- men zu tragen, so dass die PSA in gutem und hygienischem Zustand gehalten wird und dass Schäden an der PSA durch den Be- schäftigten gemeldet werden. >>  Beschäftigte sind anhand einer Betriebsan- weisung zu unterweisen. In der Betriebsan- weisung sind Informationen des Herstellers (Informationsbroschüre) zu integrieren und bei der Unterweisung zu beachten. >>  Die Verantwortung für eine sachgerechte Entsorgung von verbrauchter, defekter oder kontaminierter PSA liegt beim Arbeitgeber. Bei kontaminierter PSA sind die entspre- chenden örtlichen Entsorgungsvorschriften zu beachten.

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Grundlagen

>>  Je nach Art, Einsatzgebiet und Kategorie erhält PSA mindestens das Konformitäts- zeichen und darüber hinaus die Kennziffer des Prüfinstitutes sowie Piktogramme, Grö- ßenangaben, Hinweise des Herstellers zur Pflege usw. >>  Die Benutzerrichtlinie 89/656/EWG in Ver- bindung mit Richtlinie 96/58/EG legt die Sicherheitsstufe und Kennzeichnung für Persönliche Schutzausrüstung je nach Art und Einsatzgebiet sowie Schutzwirkung fest. Sie ist unterteilt in drei Kategorien: >>  Kategorie I: – CE (Konformitätszeichen) >>  Kategorie II: – CE (Konformitätszeichen) >>  Kategorie III: – CE 0120 (Konformitäts- zeichen, Kennnummer des Prüfinstitutes) Kategorie I (Risiken einfacher Art) In Kategorie I sind alle PSA erfasst, deren Wirk- samkeit gegenüber geringfügigen Risiken der Benutzer selbst beurteilen kann. Hier muss der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter in eigener Verantwortung ohne Hinzuziehung einer ge- meldeten Stelle (akkreditierte Prüfstelle) eine „EG“-Konformitätserklärung erstellen, d. h. eine schriftliche Erklärung darüber, dass seine PSA der RL 89/686/EWG, Artikel 8, Absatz 3, entspricht. Hierzu gehört Schutzkleidung gegen Risiken bei Handhabung von unter 50° C heißen Teilen, Kleidung gegen nicht extreme Witterungs- bedingungen sowie Schutzkleidung gegen oberflächliche, mechanische Verletzung, z. B. Kittel für die Gartenarbeit. Für diese Kleidung ist keine Baumusterprüfung erforderlich. Hier

Pflichten der Beschäftigten >>  Sie haben die Schutzkleidung vor jeder Be- nutzung auf auffällige Schädigungen hin zu überprüfen und müssen erkannte Mängel melden. >>  Sie sind verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten und die PSA bestimmungsgemäß zu benutzen. >>  Im Sinne der Arbeitgebervorgaben darf mangelhafte Schutzkleidung nicht ein- gesetzt werden. Pflichten des Herstellers von PSA >>  Die Pflichten des Herstellers bzw. desjeni- gen, der die PSA in Verkehr bringt, sind in der 8. Verordnung zum Geräte- und Pro- duktsicherheitsgesetz (GPSGV) geregelt. >>  Gemäß 8. GPSGV und EU-Richtlinie 89/656/EWG dürfen PSA nur dann in Ver- kehr gebracht werden, wenn sie mit der CE- Kennzeichnung versehen sind.

Grundlagen

Persönliche Schutzausrüstung

tätssicherungsverfahren) durchgeführt hat (RL 89/686/EWG, Artikel 8, Absatz 4a).

kann die EG-Konformitätserklärung durch den Hersteller und das EG-Konformitätszeichen erfolgen. Dieses Zeichen bescheinigt dem Käu- fer, dass das Produkt den EG-Richtlinien ent- spricht. Es ist aber nicht ein Zeichen dafür, dass das Produkt eine hohe Qualität besitzt. Kategorie II (Risiken weder einfacher noch komplexer Art) In Kategorie II sind alle PSA erfasst, die nicht den Kategorien I und III unterliegen. Hier muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine „EG“-Konformitätserklärung erstellen, nach- dem eine akkreditierte Prüfstelle eine Bau- musterprüfbescheinigung ausgestellt hat (RL 89/686/EWG, Artikel 8, Absatz 2). Zu dieser Art der Schutzkleidung zählt unter anderem Schutzkleidung gegen Kälte von mi- nus 5 bis minus 50° C (EN 342). In dieser Kate- gorie kann unter bestimmten Umständen (Ge- fahrenanalyse) auch Kleidung der EN ISO 510 (Maschinenschutz), EN ISO 11611 (vormals EN 470-1, Schweißerschutz) und EN ISO 20471 (Warnschutz) eingestuft werden. Diese Schutzkleidungskategorie muss durch den Her- steller baumustergeprüft sein und erhält nach der Zertifizierung das CE-Zeichen. Kategorie III (Risiken komplexer Art) Zu Kategorie III zählen alle komplexen PSA, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsgefahren schützen sollen. Für diese PSA muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine „EG“-Konformitäts- erklärung erstellen, nachdem eine akkreditierte Stelle eine Baumusterprüfbescheinigung aus- gestellt und eine Fertigungskontrolle (Quali-

Multinorm Liegen an einem Arbeitsplatz Mehrfachrisiken vor, bietet sich der Einsatz von Multinormklei- dung an. Diese erfüllt gleich mehrere gesetzliche Normen und bietet dem Träger somit einen um- fassenderen Schutz. Textile Mietdienstleister wie die DBL können Sie in Hinsicht auf die geeignete Kleidungslösung für Ihre Anforderungen indivi- duell unterstützen. Das bedeutet: PSA der Kategorien II und III müssen vor dem Inverkehrbringen grund- sätzlich geprüft sein. Zu Grunde zu legen sind dabei die in der EU-Richtlinie im Anhang II zusammengestellten Anforderungen. Zudem ist der Hersteller, Importeur oder der Händler verpflichtet, eine Herstellerinformation zur PSA mitzuliefern, die Informationen zum bestim- mungsgemäßen Gebrauch sowie Warnhinweise enthält. Hierzu zählt Schutzkleidung wie z.B. Schutz- kleidung nach EN 14605, EN 469 oder EN 1073. Für diese Kleidungskategorie ist eine Baumusterprüfung vom Hersteller durchzu- führen. Nach der Zertifizierung sind im Etikett das CE-Zeichen und die Kennnummer des Prüfinstitutes einzugeben. Von dem Prüf- institut ist ebenfalls eine Produktionsüber- wachung vorzunehmen, die einen zeitlich begrenzten Schutz gegen Chemikalien oder ionisierende Strahlung bietet.

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Wir sind die DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH, ein starker Verbund mittelständischer Familienunternehmen. Bundesweit an 22 Standorten verteilt sind wir führend in der textilen Mietbranche. Und immer persönlich für Sie da. Rufen Sie uns an.

Ansprechpartner Deutschland 06268

Querfurt | Eggers Textilpflege GmbH Halsbrücke | Steyer Textilservice GmbH Berlin | Kuntze & Burgheim Textilpflege GmbH

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